15.06.23

software-hinschgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft

Was bedeutet Whistleblowing?
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Whistleblowing ist der engl. Ausdruck für Hinweisgeber.

Welche Regelungen enthält das Hinweisgeberschutzgesetz?
1. Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitern müssen Hinweisgebersysteme einrichten.
• Dieses besteht aus zwei gleichwertige Meldekanäle: intern und extern.
• Für Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.
• Innerhalb von 7 Tagen muss der Eingang der Meldung dem Hinweisgeber bestätigt werden.
• Innerhalb von drei Monaten muss der Hinweisgeber informiert werden, welche Maßnahmen getroffen wurden.

2. Für die Errichtung der externen Meldestelle ist das Bundesamt für Justiz verantwortlich.
• Bundesländer können eigene externe Meldestellen einrichten.
• Unternehmen und Behörden müssen interne Meldestellen einrichten, können diese aber ggf. auch teilen oder outsourcen. Die Umsetzung der internen Meldestelle ist auf folgenden Wegen möglich: telefonische Hotline, direkter Ansprechpartner für physische Zusammenkunft, elektronisches Hinweisgebersystem

3. Verstößt eine natürliche oder juristische Person gegen das HinSchg, so sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten nach § 30 OWiG geahndet werden können. Die möglichen Bußgelder lägen damit dann bei bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und bis zu 5 Millionen bei Fahrlässigkeit. Mögliche Zuwiderhandlungen wären etwa Verstöße gegen das Verbot von Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen, aber auch falsche Meldungen. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz erhalten die Whistleblower ein Wahlrecht und dürfen somit frei wählen, welchen der Meldekanäle sie nutzen wollen.

Kommondo bietet Kommunen eine rechtssichere Software Lösung

Wir ermöglichen Unternehmen mit unserer Softwarelösung von osapiens eine barrierefreie, und vertrauliche oder auch anonyme Meldungsmöglichkeiten von Beschwerden. Durch die Verlinkung von Formularen kann der Whistleblower mittels verschiedener Kategorien und Beschreibungsmöglichkeiten einfach und schnell einen Hinweis einreichen. Daraufhin wird dieser über das Fallmanagement geregelt und die entsprechenden Abhilfemaßnamen können eingeleitet werden.

Durch den Gebrauch von künstlicher Intelligenz erfasst das System direkt welche Domaine, Land und betroffene Waren von der Beschwerde betroffen sind. Zusätzlich wird der Prioritätsgrad und das Risiko des Falles determiniert. Die Software ermöglicht dem Hinweisgeber eine Echtzeit Einsicht des aktuellen Status der Beschwerde und kann mittels der Kommentarfunktion mit dem Unternehmen bei Bedarf in Kontakt treten. 
Mit seiner Softwarelösung schützt osapiens somit die Whistleblowern vor möglichen negativen Konsequenzen einer Meldung und gewährleistet ein sicheres Arbeitsumfeld und Bedingungen im Unternehmen.