Schulung - Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten auf Stand der rechtlichen Grundlagen

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Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).

Wir bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von Leitern und Tritten  Durchzuführen ist. Darin heißt es auch, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass eine von ihm beauftragte Person für Leitern und Tritte diese wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Versicherte müssen betriebsfremde Leitern und Tritte vor ihrer Benutzung besonders sorgfältig auf Eignung und Beschaffenheit prüfen. Dafür muss der Unternehmer Personen bestellen, die die Kenntnisse zur Prüfung nachweisen können.


Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Dies kann bei andauerndem, unter Umständen mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leitern auch die tägliche Prüfung bedeuten. Unabhängig hiervon hat der Benutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit der Leitern zu achten. Als Maßnahmen, die das Erfassen aller Leitern bei der Prüfung sicherstellen, kommen zum Beispiel das Nummerieren der Leitern und das
Führen eines Leiterkontrollbuches in Frage.

Lehrgangsinhalte:

• Rechtliche Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften wie z. B. BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-016 und TRBS 2121
• Anforderungen an Leitern und Tritte
• Instandhaltung und Reparaturen
• Prüfung von Leitern und Tritten
• Umgang mit Leitern
• Unfallgefahren, Schutzmaßnahmen
• Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers
• Dokumentation, Diskussion und Erfahrungsaustausch
• Schriftliche Erfolgskontrolle

Schulungsunterlagen
• Seminarbegleitende Unterlagen
• Zertifikat für die Teilnahme
• Zwei Kaffeepausen
• Mittagsmenü
• Tagungsgetränke


Warum Sie teilnehmen sollten:
• Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher
Prüfungen eigenständig festzulegen.
• Entspricht der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016 (bisherige
BGI 694) „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“.

Dauer:
8 UE - 1 Tag

Zielgruppe: 
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Wartungs- und Instandhaltungspersonal

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