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Optimale Parkraumregulierung mit dem doppelseitigen Verkehrszeichen VZ314.1-40
Effiziente Parkraumbewirtschaftung dank klarer Kennzeichnung mit dem Verkehrszeichen 314.1-40
Das Verkehrszeichen 314.1-40 ist ein unverzichtbares Hilfsmittel zur Regulierung des Parkraums. Es kennzeichnet auf der einen Seite den Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone und auf der anderen das Ende. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur mit Parkschein oder Parkscheibe erlaubt. Dieses doppelseitige Verkehrszeichen sorgt für eine klare und eindeutige Regelung des Parkraums und trägt somit zu einer effizienten Parkraumbewirtschaftung bei.
Verkehrszeichen-Nummer: 314.1-40
Bedeutung: Beginn einer Parkraumbewirtschaftszone, doppelseitig
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Sinnbild doppelseitig
Sonderanfertigungen auf Anfrage
Bauart: | 2 mm |
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Beschichtung: | ohne |
Reflexionsklasse: | RA2 |
VZ-Seitenlänge: | 600x600 |
~ Optionen: | Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code |
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