Brandschutzordnung(ohne Handfeuermelder),TeilA(2014), Kunststoff, nachl.,210x297mm

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228292-004
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Beschreibung

Sicherheit geht vor: Brandschutzordnung für bauliche Anlagen - klar, sichtbar und langlebig

Langnachleuchtende Brandschutzordnung aus Kunststoff - für eine sichere und rechtskonforme Kennzeichnung

Unsere Brandschutzordnung für bauliche Anlagen ohne Handfeuermelder ist ein unverzichtbares Sicherheitselement. Sie ist nach DIN 14096-Teil A (2014) gefertigt und aus langlebigem Kunststoff hergestellt. Mit einer Leuchtdichte von HIGHLIGHT 160 mcd/m² ist sie auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar. Das Format von 29,7 x 21,0 cm ermöglicht eine klare und deutliche Darstellung der Symbole gemäß ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010.

Aushang: Brandschutzordnung für bauliche Anlagen ohne Handfeuermelder

DIN-Norm: DIN 14096-Teil A (2014)

Material: Kunststoff, langnachleuchtend

Leuchtdichte: HIGHLIGHT 160 mcd/m²

Format: 29,7 x 21,0 cm

Symbole: gemäß ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010

Verwendung: Teil A ist ein AUSHANG, der gut sichtbar angebracht werden muss und sich an alle Personen richtet, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.

Wartung: Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

Austausch: Ein Aushang, der nicht mehr einwandfrei lesbar ist oder dessen Inhalt nicht mehr zutrifft, muss ersetzt werden.

  • Basis-Mengeneinheit: Stück
  • Breite in mm: 210
  • Erkennungsweite in m: 0
  • Gewicht in kg: 0,106
  • Grundfarbe: Weiß
  • Höhe in mm: 297
  • Leuchtdichte in mcd: 160
  • Material: Kunststoff
  • Menge pro Einheit: 1
  • Mengeneinheit: Stück 1
  • Symbolfarbe: Rot/Schwarz/Grün
  • Textfarbe: Schwarz
Eigenschaften
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