Rohrpfosten aus Aluminium, ø 60 mm, Wandstärke 2,5 mm, Länge 3.250 mm, nach IVerkehrszeichen A232

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Beschreibung

Rohrpfosten aus Aluminium, ø 60 mm, Länge 3.250 mm: Nach IVZ A232 für höchste Sicherheitsstandards

Robust und Anpassungsfähig für alle Installationsarten

Unsere Aluminium-Rohrpfosten mit einem Durchmesser von 60 mm, einer Wandstärke von 2,5 mm und einer Länge von 3.250 mm sind gemäß IVZ A232 und den Vorschriften der VwV-StVO konzipiert. Sie bieten eine Reihe von Vorteilen für eine optimale Installation:

Langlebigkeit durch Aluminium: Dank des hochwertigen Aluminiums weisen die Pfosten eine exzellente Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit auf.

Optimierte Länge: Die Länge von 3.250 mm ermöglicht eine flexible Anpassung an die erforderlichen Bodenfreiheiten für verschiedene Installationsarten.

Verschiedene Einsatzmöglichkeiten: Egal ob für Hochaufstellung (2,00 m), über Radwegen (2,20 m), bei Tiefaufstellung (1,00 m), oder auf Inseln und Verkehrsteilern (0,60 m) - diese Pfosten erfüllen alle notwendigen Anforderungen.

Einbindetiefe beachten: Berücksichtigen Sie die empfohlene Einbindetiefe von 500 bis 700 mm für eine sichere und stabile Installation, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

Richtlinienkonforme Bodenfreiheit: Für Rad- und Fußwege wird eine Bodenfreiheit von 2,25 m (2250 mm) gemäß den RAL-Q Richtlinien empfohlen, um die Sichtbarkeit und Sicherheit zu maximieren.

Mit den Aluminium-Rohrpfosten in der Länge von 3.250 mm sichern Sie eine normgerechte und sichere Installation von Verkehrsschildern und anderen Elementen, die zur Verkehrssicherheit beitragen.

Die Pfostenlängen und Rohrabmessungen sind auf die in der VwV-StVO festgelegten Bodenfreiheiten abgestellt.
Diese sind:
bei Hochaufstellung 2,00 m
über Radwegen 2,20 m
bei Tiefaufstellung 1,00 m
auf Inseln und Verkehrsteilern 0,60 m

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Pfostenlängen die Schildhöhe, die gewünschte Bodenfreiheit, evtl. Längenänderungen, die aus örtlichen Gegebenheiten resultieren und die Einbindetiefe in den Boden (500 - 700 mm).

Über Rad- und Fußwegen sollte die Bodenfreiheit entsprechendder RAL-Q 2,25 m (2250 mm) betragen.

  • Wandstärke 2,5 mm
  • Durchmesser: 60 mm
  • Länge: 3250 mm
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