Verkehrszeichen VZ274.1-41 Beginn/Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, doppelseitig

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Beschreibung

Erhöhen Sie die Sicherheit in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen mit dem doppelseitigen Verkehrszeichen VZ274.1-41

Signalisieren Sie klar und deutlich den Beginn und das Ende einer Tempo 20-Zone mit unserem hochwertigen Verkehrszeichen

Unser Verkehrszeichen 274.1-41 Beginn und Ende einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20) ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert auf der Vorderseite den Beginn einer 20er Zone, in der Fahrzeuge nicht schneller als 20 km/h fahren dürfen. Auf der Rückseite zeigt das Zeichen 274.2 das Ende der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Verkehrszeichen-Nummer: 274.1-41

Bedeutung: Beginn/Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, doppelseitig

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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