Verkehrszeichen VZ390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Informieren Sie effektiv über Mautpflichten mit dem robusten und sichtbaren Verkehrszeichen VZ390

Das Verkehrszeichen VZ390 ist ein unverzichtbares Instrument zur Information über Mautpflichten auf Bundesfernstraßen. Es signalisiert klar und unmissverständlich, dass für LKW und Gespanne ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Maut entrichtet werden muss. Mit seiner robusten Aluminiumkonstruktion und den verschiedenen verfügbaren Abmessungen und Reflexionsklassen ist es sowohl für den städtischen als auch für den Autobahnbereich geeignet.

Verkehrszeichen-Nummer: 390

Bedeutung: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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