Verkehrszeichen VZ1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar

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Beschreibung

Sicherheit auf den Straßen mit dem Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar

Qualität und Vielfalt: Unser Verkehrszeichen 1007-60 in verschiedenen Ausführungen und Größen

Das Verkehrszeichen 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Sicherheit auf unseren Straßen. Es ist aus robustem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Abmessungen erhältlich. Zudem bieten wir verschiedene Reflexionsklassen und Bauformen an, um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Verkehrszeichen-Nummer: 1007-60

Bedeutung: Seitenstreifen nicht befahrbar

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 315 x 420 mm, 450 x 600 mm und 562 x 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, 2 x 350 und 2 x 500

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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