Verkehrszeichen VZ257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke

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Beschreibung

Halten Sie den Weg frei mit dem VZ257-52 Verbotsschild für Gespannfuhrwerke

Ein unverzichtbares Verkehrsschild für eine sichere und geordnete Verkehrsregelung

Das Vorschriftzeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert Pferdekutschen, dass sie diesen Weg nicht befahren dürfen. Durch Zusatzzeichen kann das Verbot z.B. temporär eingegrenzt werden.

Verkehrszeichen-Nummer: 257-52

Bedeutung: Verbot für Gespannfuhrwerke

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 257-52
  • Bedeutung: Verbot für Gespannfuhrwerke
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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