Verkehrszeichen VZ257-55 Verbot für Personenkraftwagen

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Beschreibung

Verkehrszeichen VZ257-55: Sicherheit und Ordnung auf den Straßen

Signalisieren Sie eindeutig: Durchfahrt für PKWs verboten mit dem Verkehrszeichen 257-55

Das Verkehrszeichen 257-55 Verbot für Personenkraftwagen ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es signalisiert PKWs klar und deutlich, dass die Durchfahrt verboten ist. Als PKW gelten mehrspurige Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen und eigenem Antrieb. Durch Zusatzzeichen kann das Verbot z.B. temporär eingegrenzt werden.

Verkehrszeichen-Nummer: 257-55

Bedeutung: Verbot für Personenkraftwagen

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 257-55
  • Bedeutung: Verbot für Personenkraftwagen
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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