Verkehrszeichen VZ257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

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Beschreibung

Erhöhen Sie die Sicherheit auf Ihren Straßen mit dem VZ257-57 Verkehrszeichen

Signalisieren Sie LKWs mit Anhänger klar und deutlich: Durchfahrt verboten!

Das Verkehrszeichen VZ257-57 Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger ist ein unverzichtbares Instrument zur Regulierung des Straßenverkehrs. Es signalisiert LKWs mit Anhänger klar und deutlich, dass die Durchfahrt verboten ist. Ein Anhänger ist ein nicht angetriebenes Fahrzeug. Durch Zusatzzeichen kann das Verbot z.B. temporär eingegrenzt werden.

Verkehrszeichen-Nummer: 257-57

Bedeutung: Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 257-57
  • Bedeutung: Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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