Verkehrszeichen VZ259 Verbot für Fußgänger

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Beschreibung

Sicherheit im Straßenverkehr: VZ259 Verbot für Fußgänger

Verkehrszeichen 259: Unmissverständliche Signalisierung für Fußgänger

Das Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit im Straßenverkehr. Es signalisiert klar und deutlich, wo Fußgängern das Betreten verboten ist. Hergestellt aus robustem Aluminium, ist dieses Verkehrszeichen sowohl langlebig als auch wetterbeständig.

Verkehrszeichen-Nummer: 259

Bedeutung: Verbot für Fußgänger

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 259
  • Bedeutung: Verbot für Fußgänger
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Sonderanfertigungen auf Anfrage
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