Verkehrszeichen VZ261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

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Beschreibung

Sicherheit im Straßenverkehr mit dem VZ261 Verkehrszeichen

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - ein unverzichtbares Signal

Das Verkehrszeichen 261 ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit im Straßenverkehr. Es signalisiert ein Verbot für Kraftfahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und ist somit ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Verkehrszeichen-Nummer: 261

Bedeutung: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 261
  • Bedeutung: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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