Verkehrszeichen VZ274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

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Beschreibung

Setzen Sie klare Grenzen mit dem Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung und Sicherheit auf den Straßen

Das Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es legt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fest und trägt somit maßgeblich zur Sicherheit auf den Straßen bei.

Verkehrszeichen-Nummer: 274-30

Bedeutung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 274-30
  • Bedeutung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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