Verkehrszeichen VZ278-30 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

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Beschreibung

Erleben Sie Sicherheit und Klarheit mit dem VZ278-30 Verkehrszeichen

Heben Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf mit dem Verkehrszeichen 278-30 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Unser Verkehrszeichen VZ278-30 ist ein unverzichtbares Instrument zur Regelung des Straßenverkehrs. Es signalisiert das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und sorgt so für eine klare und sichere Verkehrsführung. Hergestellt aus robustem Aluminium, ist dieses Verkehrszeichen langlebig und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse.

Verkehrszeichen-Nummer: 278-30

Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Material: Aluminium

Verfügbare Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Reflexionsklassen der Folien: RA1, RA2 und RA3

Erhältliche Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Bohrungsoptionen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseitenfarbe: grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen: auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 278-30
  • Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Sonderanfertigungen auf Anfrage
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