Verkehrszeichen VZ278-80 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

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Beschreibung

Erleben Sie Sicherheit und Klarheit mit dem VZ278-80 Verkehrszeichen

Heben Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf mit dem robusten und gut sichtbaren Verkehrszeichen 278-80

Das Verkehrszeichen 278-80 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ein unverzichtbares Element für die Straßensicherheit. Es hebt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf und sorgt so für klare Verkehrsregeln.

Verkehrszeichen-Nummer: 278-80

Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 278-80
  • Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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