Verkehrszeichen VZ278-90 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h

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Beschreibung

Erleben Sie Sicherheit und Klarheit mit dem VZ278-90 Verkehrszeichen

Heben Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mit dem robusten und deutlich sichtbaren Verkehrszeichen 278-90

Das Verkehrszeichen 278-90 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist ein unverzichtbares Element für die Straßensicherheit. Es hebt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf und sorgt so für klare Verkehrsregeln. Hergestellt aus robustem Aluminium, ist dieses Verkehrszeichen langlebig und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse.

Verkehrszeichen-Nummer: 278-90

Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 90 km/h

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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