Verkehrszeichen VZ279-70 Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 70 km/h

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Beschreibung

Freie Fahrt voraus: Mit dem Verkehrszeichen VZ279-70

Heben Sie die Mindestgeschwindigkeit auf und sorgen Sie für einen reibungslosen Verkehrsfluss

Unser Verkehrszeichen VZ279-70 signalisiert das Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit und ermöglicht somit eine freie Geschwindigkeitswahl. Es ist ein unverzichtbares Element zur Regulierung des Straßenverkehrs und trägt zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.

Verkehrszeichen-Nummer: 279-70

Bedeutung: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 70 km/h

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

  • Verkehrszeichen-Nummer: 279-70
  • Bedeutung: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 70 km/h
  • Material: Aluminium
  • Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
  • Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
  • Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
  • Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
  • Rückseite grau lackiert in RAL 7043
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