Verkehrszeichen VZ290.1-40 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig

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Beschreibung

Optimale Verkehrssicherheit mit dem VZ290.1-40 Verkehrszeichen

Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone - doppelseitig und unübersehbar

Das VZ290.1-40 Verkehrszeichen ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit auf unseren Straßen. Es signalisiert den Beginn einer Zone, in der das Halten von Fahrzeugen auf beiden Seiten der Straße für mehr als drei Minuten untersagt ist. Kurzes Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen sind jedoch erlaubt. Das Parken ist in dieser Zone nicht gestattet. Die Rückseite des Schildes (VZ 290.2) hebt dieses Verbot wieder auf.

Verkehrszeichen-Nummer: 290.1-40

Bedeutung: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Sinnbild doppelseitig

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