Verkehrszeichen VZ390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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Beschreibung

Freie Fahrt voraus: Mit dem Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht

Signalisieren Sie klar und deutlich: Hier endet die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Unser Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für eine klare Verkehrsführung. Es signalisiert deutlich das Ende der Mautpflicht und sorgt so für eine reibungslose Fahrt. Hier sind die wichtigsten Merkmale im Überblick:

Verkehrszeichen-Nummer: 390.2

Bedeutung: Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

Vertrauen Sie auf unsere Qualität und Erfahrung und sorgen Sie für eine klare Verkehrsführung mit unserem Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz.

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